Wagniskapital

Meistens reicht es nicht aus - das Eigenkapital. Es reicht nicht aus, um die Mindestvoraussetzungen für den Erhalt von Fördergeldern zu erfüllen. Es reicht nicht aus, um potentielle Kapitalgeber wie Banken zu überzeugen. Es reicht nicht aus, um eine sichere finanzielle Basis zu erhalten. In diesen Fällen helfen wir Ihnen, wenn uns Ihr Geschäftsplan ansonsten zusagt. Unsere Partner finanzieren sich unter anderem dadurch, dass sie Privatgelder aufnehmen und projektbezogen re-investieren. Was bedeutet das für Sie? Für Sie bedeutet das, dass diese sich zum Beispiel mit einer Minderheitsbeteiligung an Ihrem Unternehmen als Mitgesellschafter engagieren. Unsere Partner sind dann Ihr Partner ohne zeitliches Limit. Wenn dies finanzielle Engagement noch nicht ausreicht, dann engagieren sie sich in Foirm einer sogenannten Atypisch stillen Beteiligung.

Eine solche Atypisch stille Beteiligung hat für Sie zwei entscheidende Vorteile: Obwohl es dem Sinn nach ein Darlehen an Sie ist, also feste Zinszahlungen, Rückzahlungen und Laufzeiten vereinbart werden, gilt es dem Gesetz nach als Eigenkapital. Es löst also insgesamt Ihr Liquiditätsproblem. Mit dieser Art der Beteiligung ist keinerlei Stimmrecht an Ihrer Gesellschaft verbunden. Darf es auch gar nicht, deswegen heisst es auch "stille" Beteiligung.

Das heisst, dass Sie vielleicht mit € 25.000 Ihr StartUp gegründet haben und zusätzlich € 1.000.000 als Atypisch stille Beteiligung hinzubekommen haben, insgesamt also über € 1.025.000 Eigenkapital verfügen - aber immer noch 100% der Stimmrechte an Ihrer Gesellschaft haben. Eine gute Lösung. Fragen Sie uns doch ganz einfach einmal danach.

Hinweis für interessierte Beamte und Mitbewerber: Wir machen hier keine genehmigungspflichtige Kapital- und/oder Kreditvermittlung, sondern zeigen unseren Mandanten kostenfrei auf, wo sie wahrscheinlich Eigen- und Fremdkapital erhalten werden.